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Vermögensschadenhaftpflicht |
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Per Vollmacht beauftragte Unternehmen wie Hausverwaltungen handeln in Namen und Interesse des Eigentümers. Ein Fehler der in seiner Konsequenz schwerwiegende Folgen mit sich bringen kann, ist nicht 100% vermeidbar, auch bei größter Sorgfalt. Sichern Sie sich gegen mögliche Ansprüche Ihrer Immobilienbesitzer ab. Auch eine WEG kann Ansprüche an Sie stellen.
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