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Als durchführender Veranstalter haften Sie für Schäden die aus Ihrem Event heraus entstehen können.
Sie genießen deutschlandweiten Versicherungsschutz nur für den von Ihnen beantragten Zeitraum, maximal 5 Tage in Folge. Wir versichern Ihre Veranstaltung als kurzfristigen Vertrag, welcher nach Ende der Veranstaltung automatisch erlischt. Für längergehenden Versicherungsschutz erarbeiten wir gerne mit Ihnen ein individuelles Angebot für Ihre Veranstaltung.
Ganz gleich ob Sie einen Flohmarkt veranstalten, eine große Sommerparty absichern möchten, ein Volksfest, eine Messe, eine Benefizgala oder ein Sportevent veranstalten möchten. Unser Veranstaltungshaftpflichtkonzept schützt Sie vor den existenziellen Risiken.
Hierbei geht es in erster Linie um die schnell unüberschaubaren und nicht mehr selbst tragbaren Personenschäden. Einer Ihrer Gäste stolpert unglücklich über ein ungenau verlegtes Boxenkabel und schlägt auf den Kopf. Der Gast muss umgehend ins Krankenhaus gebracht werden und wird dort längere Zeit stationär behandelt. Selbst danach muss er für eine gewisse Zeit seinem Job fernbleiben. Die auf Sie zukommenden Kosten sind imens und vom Einzelnen nicht mehr tragbar. Hier greift Ihre Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Diese prüft vorab, ob die an Sie herangetragenen Ansprüche grundsätzlich berechtigt sind. Sie haben also auch eine Rechtsschutzfunktion in Ihrer Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Werden die Ansprüche anerkannt, übernimmt Ihr Versicherer die anfallenden Kosten für Sie. Der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung versteht sich daher für jeden Veranstalter als absolutes Muss und gehört zur Grundsausstattung.
Die Versicherungssummen betragen 3.000.000 EUR für Personenschäden (2-fach max.) 1.500.000 EUR für Sachschäden (2-fach max.) Für reine Vermögensschäden besteht kein Versicherungsschutz. Vermögensschäden als Folge von Personen- oder Sachschäden sind jedoch im Rahmen der o.g. Versicherungssummen mitversichert.
Zusätzlich zu unserem Leistungspaket bieten wir Ihnen kostenfrei:
1.000.000 EUR für Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Brand/Explosion unter Anrechnung auf die Versicherungs- summe der Umwelthaftpflicht Basisversicherung (1-fach max.; 500 EUR Selbstbehalt je Versicherungsfall)
1.000.000 EUR für Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Leitungswasser unter Anrechnung auf die Versicherungssumme für Sachschäden (1-fach max.; 500 EUR Selbstbehalt je Versicherungsfall)
30.000 EUR für sonstige Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden unter Anrechnung auf die Versicherungssumme für Sachschäden (1-fach max.; 1.000 EUR Selbstbehalt je Versicherungsfall)
Der generelle Selbstbehalt beträgt 0,- €. Die besonderen Selbstbehalte entnehmen Sie bitte unserer Anlage A.
Hier noch einige wichtige Hinweise zum Versicherungsschutz:
• Nicht mitversichert gilt die persönliche gesetzliche Haftpflicht der zur Veranstaltungs- vorbereitung beauftragten Firmen.
• Nicht versichert gelten Schäden durch Zuschauer/Teilnehmer/Gäste. Diese Schäden sind separat mit unserer Teilnehmerhaftpflichtversicherung versicherbar.
• Gegen 35,- € netto einmalig ist das Risiko aus dem Betrieb einer Hüpfburg mitversicherbar.
• für die Freien Mitarbeiter gilt folgende Besondere Vereinbarung: Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der vom Betrieb zur Durchführung und Überwachung der Veranstaltungen eingesetzten Mitarbeiter, Hilfskräfte und freien Honorarkräfte. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt. Das Gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden.
Nicht versichert gelten unter anderem Beschädigung oder Abhandenkommen ausgestellter Sachen und Tiere, Schäden an Zelten, Flurschäden, Schäden an Wegen und Plätzen sowie Extremsportarten wie beispielsweise River-Rafting, Bungee-Jumping, Freeclimbing, Stunts, Fallschirmspringen oder Luftfahrten. Für motorsportliche Veranstaltungen, Hardrockveranstaltungen, Demonstrationen, politische Veranstaltungen, Wahlkampfveranstaltungen und wird kein Versicherungsschutz geboten.
Für besondere Risiken wie z.B. Luftfahrtveranstaltungen oder Auslandsrisiken bieten wir für Großveranstaltungen spezielle Versicherungslösungen an.
Wir bieten Ihnen bis 1.000 Besucher eine einmailge Pauschalprämie in Höhe von 85,00 EUR zzgl. 19% Vericherungssteuer an. Je weiteren Besucher berechnen wir 0,085 EUR zzgl. 19% Vericherungssteuer. Für größere Besucherzahlen erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Laden Sie sich hierzu einfach unseren Antrag herunter, ergänzen Sie die rot markierten Stellen und senden Sie alle Seiten unterzeichnet per Fax an uns zurück. Sollten alle Angaben vorliegen erhalten Sie nach durchgeführter Prüfung innerhalb von 24 Stunden unsere Deckungszusage zugesandt. Bei Verabstaltungen die wir leider nicht versichern können, erhalen SIe dazu natürlich auch einen Hinweis von uns.
Sind Sie gewerblicher Veranstalter von mehreren Veranstaltungen im Jahr sollten Sie unsere Jahrespolice genauer kennenlernen. Gerne stehen wir für die erste Risikoermittlung in einem Gespräch zur Verfügung.
Antrag DA KVH Kundeninformationsblatt Makler
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