| Gewässerschaden Haftpflichtversicherung |
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Laut Gesetz haftet ein Tankinhaber bei einem Gewässerschaden auch ohne Verschulden – ihn trifft die Gefährdungshaftung. Je nach Schadensituation bzw. Art des betroffenen Gewässers können auf den Tankinhaber Ansprüche in erheblicher Höhe zukommen. Für alle Besitzer eines Öltanks gibt es deshalb nur einen Rat: sich gegen die unkalkulierbaren Risiken mit einer Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung zu schützen. Hier bildet die Grundlage der § 22 WHG (2) Gelangen aus einer Anlage, die bestimmt ist, Stoffe herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu befördern oder wegzuleiten, derartige Stoffe in ein Gewässer, ohne in dieses eingebracht oder eingeleitet zu sein, so ist der Inhaber der Anlage zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet; In manchen Privathaftpflichtverträgen ist die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung für private, selbstgenutzte Öltanks mit einem Volumen von max. 5.000 l mitversichert. |
Wechsel in PKV erleichtert |